Die geplante EU-Pflanzenschutzverordnung, die den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der EU bis 2030 um 50 Prozent verringern sollte, ist heute mit knapper Mehrheit im EU-Parlament abgelehnt worden. Damit findet auch das grundsätzliche Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten keine Anwendung.
In Niedersachsen hat die Vereinbarungen zum Pflanzenschutz im „Niedersächsischen Weg“ auch nach dieser Entscheidung Bestand. Es bleibt bei dem zwischen Landesregierung, Umweltverbänden und Vertretern der Landwirtschaft gesetzten Ziel, chemische Pflanzenschutzmittel um 25 Prozent bis 2030 zu reduzieren. (Siehe dazu unseren Artikel vom 15.02.23)