Rote Gebiete in Niedersachsen
Der jahrelange Konflikt zwischen EU-Kommission und Bundesregierung wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie endete mit der Einigung auf eine neugefasste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung der Roten Gebiete, die am 17.08.2022 in Kraft getreten ist. Anstelle des bisherigen Emissionsansatzes tritt ein Verfahren zur immissionsbasierten Abgrenzung. Da diese Änderung zu einer Verschiebung der Roten Gebiete führt, mussten die Länder die mit Nitrat belasteten Gebiete neu ausweisen.
In Niedersachsen hat die Landesregierung die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO) am 10.10.2023 beschlossen. Damit stiegen die als nitratbelastet ausgewiesenen Gebiete von 21% auf 32% der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ein Grund für die Vergrößerung der Gebietskulisse ist, dass aus Vorsorgegründen auch die Nitratabbauprozesse im Grundwasser berücksichtigt wurden – so wie es das geltende Düngerecht des Bundes vorsieht. Die mit Phosphat belasteten Gebiete veränderten sich nicht und verblieben bei ca. 1,4% der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung der NDüngGewNPVO im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023, tratt die Verordnung am 17.11.2023 in Kraft.
Im Portal des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen ist das Kartenmaterial zur Neuausweisung der roten Gebiete abrufbar.