Bei der Prüfung der derzeit geltenden Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU-Kommission wurden Schwachstellen festgestellt. Wie in der Farm-to-Fork-Strategie angekündigt, wird die Richtlinie nun überarbeitet.
Um die Probleme, die sich aufgrund der uneinheitlich umgesetzten bisherigen Vorschriften ergaben, zu beseitigen, soll die derzeit bestehende Pflanzenschutzmittelrichtlinie in eine Verordnung umgewandelt werden – so würden die Regelungen unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat gelten.
Inhaltlich sieht der im Juni 2022 veröffentlichte Vorschlag einer „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ vor, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes konsequent eingehalten werden und vorrangig auf nicht-chemische Alternativen zurückgegriffen wird. Zudem sollen spezifische Vorschriften des Pflanzenschutzmitteleinsatzes für die verschiedenen Nutzpflanzen durch die Mitgliedsstaaten festgelegt werden. Zusätzlich schlägt die EU-Kommission ein Verbot aller chemischen Pflanzenschutzmittel in „empfindlichen Gebieten“ vor. Diese werden u.a. als Gebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und der Trinkwasserrichtlinie sowie der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat Richtline definiert. Zusätzlich sind alle Schutzgebiete gemeint, die als solche auf europäischer Ebene gemeldet und in der Datenbank der Europäischen Umweltagentur erfasst sind. Dies betrifft in Deutschland damit auch die Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Weitere Informationen zu den Inhalten der geplanten Verordnung sowie die Folgeabschätzung finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
Bis zum 19. September 2022 besteht die Möglichkeit, Rückmeldungen zu dem vorgelegten Vorschlag einzureichen. Alle eingegangenen Nachrichten werden von der EU-Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Unter folgendem Link können Sie der EU-Kommission Ihren Standpunkt mitteilen.