Die EU-Datenverordnung („EU Data Act“) verändert den Umgang mit Maschinendaten in der Landwirtschaft grundlegend: Erstmals ist klar geregelt, dass Landwirtinnen und Landwirte ein Recht auf Zugang zu den von ihren smarten Landmaschinen generierten Daten haben und selbst über deren Nutzung entscheiden können. Dazu gehören unter anderem Produkt-, Betriebs- und Nutzungsdaten wie zum Beispiel Informationen zu Kraftstoffverbrauch, Ausbringmengen oder Erträgen. Hersteller von Landmaschinen dürfen diese Daten künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeiten.
Um die neuen Rechte praxistauglich umzusetzen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Musterbedingungen für Verträge über die Nutzung von Maschinendaten veröffentlicht. Diese Muster sollen dabei helfen, einen fairen Datenaustausch zu gestalten, Zugangs- und Nutzungsrechte transparent zu regeln und so ein innovationsfreundliches Umfeld für digitale Anwendungen in der Landwirtschaft zu schaffen.
Das von der Universität Osnabrück koordinierte Projekt AgriData-Observatory begleitet als wissenschaftliche Beobachtungsstelle, wie der EU Data Act und die BMLEH-Musterbedingungen in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt werden. Dabei stehen folgende Fragen im Mittelpunkt: Welche Vertragsmodelle etablieren sich zwischen Landmaschinenherstellern und landwirtschaftlichen Betrieben und wie verändern sich Datenzugang und Datennutzung im Alltag auf den Höfen?
Für Ackerbaubetriebe eröffnen sich damit neue Chancen: Sie können ihre Maschinendaten gezielt für betriebliche Entscheidungen, Effizienzsteigerung und Kooperationen mit Dienstleistern – etwa Start-ups mit datenbasierten Angeboten – nutzen. Wer sich vertiefend informieren und eigene Erfahrungen einbringen möchte, ist zur Werkstattkonferenz des AgriData-Observatory am 5. und 6. März 2026 in Osnabrück eingeladen.