Der Niedersächsische Weg zeigt Wirkung in der Feldflur und Akzeptanz in der Praxis. Bis Ende 2025 sind landesweit 5.442 Anträge auf den „Erweiterten Erschwernisausgleich“ (EEA) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) eingegangen. Bereits 1,26 Millionen Euro wurden an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt. Für 2026 können die Anträge nun erstmals digital über die Webanwendung ANDI 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2026.
Gemeinsamer Erfolg für Landwirtschaft und Naturschutz
Umweltminister Christian Meyer zog eine positive Zwischenbilanz:
„Die Bewirtschaftungsauflagen stoßen bei den Landwirtinnen und Landwirten auf große Akzeptanz. Genau das ist der Sinn des Niedersächsischen Weges: Einschränkungen, die Betriebe zum Schutz sensibler Lebensräume hinnehmen, werden fair finanziell ausgeglichen.“
Auch Agrarministerin Miriam Staudte betonte die Bedeutung des Programms:
„Ich freue mich, dass so viele Betriebe den Niedersächsischen Weg aktiv unterstützen. Mit der digitalen Antragstellung über ANDI wird der Zugang künftig noch einfacher. Mein Dank gilt allen, die sich für Arten-, Natur- und Klimaschutz engagieren.“
Positive Entwicklung der Antragstellung
Seit der Einführung 2021 hat sich der EEA kontinuierlich etabliert. Nach anfänglich 591 Anträgen stieg die Zahl bereits 2022 auf 1.367 und blieb in den Folgejahren stabil hoch (2023: 1.182, 2024: 1.172, 2025: 1.130 Anträge). Grundlage für die Auszahlung bildet die Verordnung über den Erweiterten Erschwernisausgleich (EEA-VO), die am 22. August 2025 rückwirkend in Kraft trat. Damit konnten nun die ersten Bewilligungen abgeschlossen und die Mittel ausgezahlt werden.
Hintergrund: Fairer Ausgleich für naturschutzbedingte Auflagen
Der EEA ist zentraler Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Er kompensiert Bewirtschaftungserschwernisse, die durch neue Regelungen im Niedersächsischen Naturschutzgesetz entstehen. Gewährt wird der Ausgleich unter anderem für:
EEA 1: Erhaltung von Dauergrünland auf sensiblen Standorten (§ 2a NNatSchG)
EEA 2: Schutz von artenreichem Feucht- und Nassgrünland (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 NNatSchG)
EEA 3: Schutz von mesophilem Grünland (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 NNatSchG)
EEA 4: Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Totalherbiziden in Schutzgebieten (§ 25a NNatSchG)
EEA 5: Bewirtschaftungsvorgaben zum Schutz von Wiesenlimikolen in Natura 2000-Gebieten (§ 44 Abs. 4 BNatSchG i.V.m. § 2a NNatSchG)
Der Schutz dieser Flächen bildet zugleich eine wichtige Grundlage für stabile Böden, einen ausgeglichenen Wasserhaushalt und eine vielfältige Artenwelt im angrenzenden Ackerland.
Ausblick
Mit dem nun gestarteten Antragsverfahren für 2026 geht der Niedersächsische Weg in eine neue Phase: erstmals vollständig digital, transparenter und praxisnäher. Das Ackerbauzentrum Niedersachsen begrüßt die große Beteiligung der Betriebe und sieht darin ein deutliches Zeichen für die Bereitschaft des Landes, Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen: LWK Niedersachsen (Agrarförderung)