Der jahrelange Konflikt zwischen EU-Kommission und Bundesregierung wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie endete mit der Einigung auf eine neugefasste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung der Roten Gebiete, die am 17. August 2022 in Kraft getreten ist. Anstelle des bisherigen Emissionsansatzes tritt ein Verfahren zur immissionsbasierten Abgrenzung. Da diese Änderung zu einer Verschiebung der Roten Gebiete führt, müssen die Länder bis spätestens 30. November 2022 die mit Nitrat belasteten Gebiete neu ausweisen. Basierend auf dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Landesdüngeverordnung wurde im Portal des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen Kartenmaterial zur Neuausweisung der roten Gebiete veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass die alten roten Gebiete bis zum in Kraft treten der neuen Verordnung weiterhin gelten!