Am 10.10.2023 hat die Landesregierung die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Damit steigen die als nitratbelastet ausgewiesenen Gebiete von 21% auf 32% der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ein Grund für die Vergrößerung der Gebietskulisse ist, dass aus Vorsorgegründen auch die Nitratabbauprozesse im Grundwasser berücksichtigt wurden – so wie es das geltende Düngerecht des Bundes vorsieht. Die mit Phosphat belasteten Gebiete verändern sich nicht und verbleiben bei ca. 1,4% der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die geänderte Flächenkulisse ist im LEA-Portal abrufbar.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei entnehmen.