Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) informiert, dass es den Vollzug der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen wird. Entsprechende Vorbereitungen laufen.
In der Presseinformation des ML heißt es: „Mit der Entscheidung reagiert das ML auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt. Zwar hat dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, sind alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe.“
Das ML hat die Düngebehörde in Niedersachsen beauftragt, den Vollzug der zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnungen in den ausgewiesenen belasteten Gebieten bis auf weiteres auszusetzen.
Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin und werden flächendeckend vollzogen. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der Düngebedarfe und die betriebsbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff für organische und organisch-mineralische Düngemittel, das ausnahmslose Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden sowie die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung. Über die entsprechenden Vorgaben informiert die Düngebehörde online auf www.duengebehoerde-niedersachsen.de.
Quelle: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung