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Die Feldlerche

Bald ist es wieder soweit. Nicht nur Ostern steht vor der Tür. Auch die Zeit, in der der einst häufigste Vogel in der Kulturlandschaft seine Eier voller Hoffnung auf neues Leben in sein Nest legt, steht unmittelbar bevor. Von April bis Juli legt die Feldlerche zwei- bis dreimal pro Jahr vier bis sechs Eier in ihr Nest, das sie zuvor mit feinem pflanzlichem Material ausgelegt in einer selbstgescharrten Mulde bereitet hat. Die Brutzeit beträgt etwa 12 bis 14 Tage. Die jungen Feldlerchen verlassen das Nest bereits nach etwa 7 bis 11 Tagen und bewegen sich in dessen Umgebung vorwiegend hüpfend auf dem Boden. So sind sie weniger durch Nesträuber gefährdet. Dabei ist wichtig, dass sie genügend Bewegungsfreiheit haben. Die von jungen Feldlerchen gern genutzten Fahrspuren in den Ackerkulturen werden allerdings häufig auch von Beutegreifern wie Fuchs und Waschbär „patrouilliert“. 

Eier der Feldlerche in ihrem Nest

Als optimalen Lebensraum dienen dem Brutvogel daher offene karge Landschaften, mit einer niedrigen sowie abwechslungsreich strukturierten Vegetation. Er meidet hochwüchsige und dichte Kulturen wie Mais, Raps und Wintergetreide, da sich diese nicht für Nestbau und Aufzucht des Nachwuchses eignen. Die jungen Feldlerchen unternehmen – wenn alles gut läuft – im Alter von 15-20 Tagen erste Flugversuche.

Mit einer Größe von 16-18 cm und einem Gewicht von 30-45 g ist die ausgewachsene Feldlerche besonders bekannt für ihren melodischen Gesang, den sie vor allem während des Fliegens im Gleitflug erklingen lässt. Ihr Gefieder ist bräunlich-weiß gefärbt. Breite dunkle Bruststreifen ziehen sich von der Kehle bis zum Bauch.

Als Bodenbrüter ernährt sich die Lerche vorzugsweise von Insekten, Spinnen, kleinen Schnecken und Regenwürmern. Getreidekörner, Sämereien, Keimlinge und zarte Blätter stehen in den Wintermonaten auf dem Speiseplan.

Bestandssituation in Deutschland und Niedersachsen

In der intensiv genutzten Agrarlandschaft hat es die Feldlerche nicht einfach. Dazu die Versiegelung von Flächen und Kollisionen mit Verkehr und Windenergieanlagen. So kämpft auch die Feldlerche mit dem Verlust ihres Lebensraumes.

  • In Deutschland leben ca. 2,5 Mio. Brutpaare und in Niedersachsen ca. 180.000 Brutpaare.
  • In Mitteleuropa ging seit den 1970er Jahren je nach Region der Feldlerchenbestand um 50-90% zurück.
  • Seit 1980 gibt es in Deutschland starke (mehr als 20%) und in Niedersachsen sehr starke (mehr als 50%) Bestandsabnahmen. In einigen Regionen lokal ist die Feldlerche in den letzten Jahren nahezu völlig verschwunden.

(Quelle: Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz – NLWKN, Stand November 2011)

Welche ackerbaulichen Maßnahmen können der Feldlerche helfen?

Die Biodiversität u.a. durch das Schaffen von Lebensräumen zu fördern, ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Im Ackerbau können weite Fruchtfolgen, Brachflächen und Blühstreifen die Lebensbedingungen für die Feldlerche und weitere für die Agrarlandschaft typische Tierarten verbessern.

Bewusst zugelassene Drilllücken und gezielt angelegte Lerchenfenster ermöglichen es der Feldlerche auch in dichten Kulturen am Boden zu brüten. Insbesondere für eine erfolgreiche Zweit- oder Drittbrut gewinnen diese Maßnahmen an Bedeutung, denn dann stehen die Kulturpflanzen oft bereits dicht und hoch. Auch anderen Arten wie Rebhühner, Goldammern und Feldhasen profitieren von diesen Maßnahmen. Die Förderung von Ackerwildkräutern trägt darüber hinaus dazu bei, das Nahrungsangebot an Insekten und Spinnen zu verbessern.

Feldlerchenfenster in Sommergerste (©Klaus Diehl_FRANZ Projekt)
Weite-Reihe-Getreide (©Sandra von Davier, NAN)
Förderung von freiwilligen Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen

Jeder Landwirt in Niedersachsen hat die Möglichkeit, zum Erhalt der Feldlerche und anderer heimischer Arten in unserer Kulturlandschaft beizutragen!

Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) werden freiwillig erbrachte Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honoriert. Die Merkblätter dazu geben eine Übersicht über die AUKM-Förderinstrumente. Mit Zustimmung der EU Kommission hat Deutschland ab 2024 darüber hinaus Änderungen bei den Ökoregelungen beschlossen, die die Anlage von Brachen und Blühflächen finanziell etwas aufwerten.

Anträge können noch bis zum 15.05.2024 gestellt werden!

Die neue GAP-Antragsphase startete am 14.03.2024. Bis zum 15.05.2024 können Anträge über die Webanwendung ANDI in Niedersachsen gestellt werden. Die Berater und Beraterinnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützen die Betriebe bei Fragen und beim Ausfüllen des Antrages.